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Erfahren Sie mehr darüber, wie die osteopathische Medizin funktioniert, wie eine Behandlung abläuft oder schauen Sie Fotos meiner Praxis an.
Artikel aus der Welt der Osteopathie
DAK informiert über Osteopathie in der Schwangerschaft
Die DAK Gesundheit ist eine von aktuell 91 gesetzlichen Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen (siehe Krankenkassenliste). Als eine der ganz wenigen GKVs hat sie nun einen sehr ausführlichen Artikel zur Osteopathie auf ihrer Website veröffentlicht, konkret zur Osteopathie in der Schwangerschaft:
”Dass Osteopathie wirkt, konnte eine Meta-Analyse von rund 24 Studien zu dem Thema von italienischen Forschern um Nuria Ruffini nachweisen. Als erfolgreich erwies sich die sanfte Manual-Therapie bei körperlichen Beeinträchtigungen und Schmerzen in der Schwangerschaft, aber auch unter der Geburt. Bei osteopathisch behandelten Frauen kamen weniger schmerzstillende Medikamente zum Einsatz, Kaiserschnitt- und Dammrissraten waren niedriger, Frühgeburten seltener.”
Quelle: Osteokompass, 22.08.24
Traumberuf Osteopath
Der Verband der Osteopathen informiert in einem aktuellen Artikel über die Möglichkeiten von Ausbildung, Schulen und Hochschulen für angehende Osteopathen. (1.11.2024)
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Video Interview über die Beziehung zwischen Medizin und Osteopathie
Jean-Pierre Barral begründete vor 40 Jahren die Viszerale Manipulation und zählt zu den berühmtesten Vertretern der Osteopathie. Im Videointerview mit dem BVO verrät er die wichtigsten Erkenntnisse aus seiner Arbeit.
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Wer darf Osteopathie ausüben?
Es herrscht immer noch rechtliche Unsicherheit darüber, welche Berufsgruppen osteopathisch behandeln dürfen, besonders vor dem Hintergrund, dass manuelle Therapiearten auch von Physiotherapeuten angewendet werden. Fest steht: Osteopathie ist eine eigenständige Form der Heilkunde. Daher dürfen Heilpraktiker und Ärzte Osteopathie ausüben. Der Arzt ist gem. § 2 Abs. 5 Bundesärzteordnung (BOÄ) berechtigt, heilkundlich tätig zu sein. Der Heilpraktiker ist gem. § 1 HeilpraktikerG berechtigt, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.
Aus dem VOD-Presseportal:
"GMK-Beschluss zur Osteopathie in Deutschland wichtiger Schritt zu mehr Patientensicherheit und Verbraucherschutz"
Auf der Gesundheitsministerkonferenz 2019 in Leipzig machten sich die Gesundheitsminister aller Bundesländer einstimmig stark für mehr Patientenschutz und Rechtssicherheit. Angesichts der fehlenden gesetzlichen Regelung zur Osteopathie in Deutschland und aus Sorge um die Patientensicherheit wurde ein Antrag an das Bundesgesundheitsministerium gerichtet, um Lösungen aufzuzeigen und ein dringend erforderliches Berufsgesetz für Osteopathie zu prüfen.